Einwandern nach Fuerteventura

Einige Voraussetzungen müssen für die Einwanderung auf die kanarischen Inseln in jedem Fall erfüllt werden. Deutsche Einwanderer werden wohl kaum mit größeren Problemen rechnen müssen, da Spanien ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist. Dadurch ist ein Visum für die Einwanderung nach Spanien nicht nötig. Für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten wird lediglich der Personalausweis benötigt. Sollte der Aufenthalt auf der Insel länger andauern, ist die Vorlage eines gültigen Reisepasses erforderlich.

Des Weiteren ist eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt des jeweiligen Wohnortes erforderlich. In der Regel ist der gültige Reisepass in diesem Fall ausreichend, die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes überprüfen die darin enthaltenen Daten und man wird als Einwohner des Ortes geführt. Allerdings sollte noch ein Nachweis über den Wohnsitz im Ort mit vorgelegt werden. Das kann zum Beispiel der Mietvertrag über eine Wohnung oder ein Haus sein. Ebenfalls sollte eine Fotokopie der Geburtsurkunde und des Familienbuches vorhanden sein, sowie die Europäische Krankenversicherungskarte. Für die Einwanderung sollten ein Lebenslauf auf Spanisch, die Referenzen des bisherigen Arbeitgebers und vorhandene Abschlüsse mitgenommen werden.

Wichtige Bescheinigungen und Zulassungen, wie den Führerschein, sollten immer griffbereit sein.
Für die Einwanderung auf Fuerteventura muss eine Eintragung im zentralen Register für EU-Ausländer vorgenommen werden. Daraufhin wird die N.I.E ausgehändigt, die besonders bei spanischen Behörden wichtig ist. Die N.I.E. ist die Número Identidad de Extranjero, was übersetzt die Ausländeridentifikationsnummer bedeutet. Bei einer Einwanderung als EU-Bürger gelten die gleichen Rechte und Pflichten, die die spanischen Staatsbürger besitzen. Für die Arbeitssuche stehen die staatlichen Arbeitsämter, private Arbeitsagenturen und Berufskammern, Zeitarbeitsfirmen sowie die regionalen Tageszeitungen zur Verfügung.

Jeder beschäftigte Arbeitnehmer oder Selbstständige muss bei der Sozialversicherung gemeldet sein. Daraufhin wird die Sozialversicherungskarte ausgehändigt und eine kostenlose medizinische Versorgung wird gewährt. Zwar sind die Behandlungen kostenlos, jedoch müssen die Kosten für verschriebene Medikamente zu 40 Prozent selbst getragen werden. Übrigens ist auch die Zahnbehandlung nicht in der medizinischen Grundversorgung enthalten.